Entwicklung seit Februar 2025
Mit dem sogenannten “Omnibus” hat die Europäische Union Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsregulierung auf den Weg gebracht. Der politische Prozess nahm im Februar 2025 Fahrt auf, als die Europäische Kommission erste Vorschläge zur Bündelung und Anpassung zentraler ESG-Regelwerke präsentierte. Im Fokus stand dabei insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Jüngste Abstimmung zur CSRD-Berichtspflicht
Erst im Dezember wurde nun final zu den neuen Schwellenwerten abgestimmt: Demnach soll die verpflichtende CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro gelten. Diese Anpassung stellt eine deutliche Eingrenzung des Anwendungsbereichs dar – 90% der ursprünglich berichtspflichtigen Unternehmen fallen aus der Pflicht.

EU empfiehlt freiwillige Berichterstattung
Nachhaltigkeitsreporting sollte nicht ausschließlich als gesetzliche Pflicht verstanden werden. Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, stehen dennoch vor steigenden Erwartungen von Kunden, Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Gerade für diese Unternehmen bietet sich die Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts gemäß VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) an. Der VSME ermöglicht ein strukturiertes, verhältnismäßiges und praxisnahes Reporting, das Transparenz schafft und von der EU als sog. “Value Chain Cap” empfohlen wurde: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von ihren kleineren Lieferanten nur die Informationen verlangen, die der VSME-Bericht vorsieht. Gleichzeitig kann ein freiwilliger Bericht als strategisches Instrument genutzt werden – zur Positionierung im Markt, zur Vorbereitung auf zukünftige Regulierung oder zur Verbesserung interner Steuerungsprozesse. Informationen zu unserem Beratungsangebot finden Sie hier: