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Kunst und Kultur

Die Tätigkeit als Künstler ist mehr als ein Beruf – sie ist eine Berufung. Doch neben der kreativen Arbeit müssen auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte professionell gehandhabt werden. Das Steuerrecht für Künstler ist voller Besonderheiten und Ausnahmeregelungen, die ein hohes Maß an Spezialwissen erfordern. Ob es um die Abgrenzung von Liebhaberei und unternehmerischer Tätigkeit, die Anwendung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze oder die komplexen Regelungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten geht – wir kennen die Details und Fallstricke.

Unser Angebot

Kunst und Kultur

Unsere Kanzlei hat eine besondere Affinität und langjährige Erfahrung in der Betreuung von Künstlern aus den verschiedensten Sparten sowie von Kulturbetrieben. Wir unterstützen in Fragen der Umsatzsteuer genauso wie in Fragen der Abzugssteuer oder bei der Ermittlung der Einkünfte.

Unser Ziel ist es, Ihnen die administrative Last abzunehmen und eine stabile finanzielle Basis für Ihr kreatives Schaffen zu schaffen, damit Sie sich frei und ohne Sorgen Ihrer Kunst widmen können.

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