Übersicht
Öffentlicher Sektor
Der öffentliche Sektor nimmt im Steuerrecht eine besondere Stellung ein, da der öffentliche Sektor teils sehr spezifischen steuerlichen Regelungen unterliegt. Zwischen hoheitlicher Tätigkeit, unternehmerischen Aufgaben und der damit verbundenen Abgrenzung entstehen zahlreiche Herausforderungen, die eine präzise steuerliche Einordnung erforderlich machen. Änderungen in Gesetzgebung und Verwaltungspraxis wirken sich unmittelbar auf Budgetplanung, Gebührenmodelle und wirtschaftliche Entscheidungen aus. Eine professionelle Beratung hilft dabei, Risiken zu vermeiden, Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und die steuerlichen Pflichten rechtssicher zu erfüllen. Dadurch gewinnen öffentliche Einrichtungen Planungssicherheit und können ihre Aufgaben effizienter wahrnehmen.
Unser Angebot

Unsere Kanzlei unterstützt Gemeinden, kommunale Betriebe und andere öffentliche Einrichtungen umfassend in allen steuerrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten bei der Abgrenzung zwischen hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeit, begleiten bei Fragen zur Umsatz- und Körperschaftsteuer und unterstützen bei Betriebsprüfungen und der Entwicklung steuerlicher Optimierungskonzepte. Durch unsere Erfahrung im öffentlichen Sektor bieten wir Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch auf die besonderen Strukturen und Anforderungen öffentlicher Einrichtungen zugeschnitten sind.
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